ENERGY STAR
Kennzeichnung für Stromsparende Bürogeräte
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EU-Politik

Das EU-ENERGY STAR-Programm geht aus einem Abkommen zwischen der US-Regierung und der Europäischen Union über die Koordinierung einer freiwilligen Kennzeichnung Strom sparender Bürogeräte hervor, das im April 2003 vom EU-Rat gebilligt wurde. Die Verwaltung des ENERGY STAR-Programms obliegt der Europäischen Kommission bzw. der GD Energie und Verkehr (GD TREN), die hierbei von den Mitgliedstaaten und den Sachverständigen der Interessengruppen im European ENERGY STAR Board (ECESB) beraten wird. Der Arbeitsplan der Kommission verschafft einen Überblick über Tragweite und Planung der Arbeit mit dem ECESB. Zu den gegenwärtigen Schwerpunkten gehört die Überarbeitung von Spezifikationen für Bildschirme und bildgebende Geräte mit dem amerikanischen Umweltbundesamt (siehe herunterladbare PDF-Dokumente in der rechten Spalte). Maßnahmen zur Förderung des EU-ENERGY STAR-Programms wie diese Website sind Bestandteil von SAVE, das inzwischen in das Programm "Intelligente Energie für Europa" (IEE) integriert wurde.

Die EU-Rechtsvorschriften, die für die Energieeffizienz von Bürogeräten ggf. von Belang sind, umfassen:

Die entsprechenden politischen Ziele für diese (und andere) Maßnahmen sind:

  • Verringerung der Abhängigkeit der EU von importierten Energieformen (Stichwort Versorgungssicherheit) sowie
  • die Reduzierung von Treibhausgasemissionen (insbesondere CO2) zur Erreichung der Kyoto-Vorgaben

Die Anstrengungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Kyoto-Protokolls erfolgen in Abstimmung mit dem Europäischen Programm für den Klimawandel (ECCP). Links zu Initiativen in einzelnen Ländern oder Ländergruppen, die mit Strom sparenden Bürogeräten zusammenhängen, sind hier aufgeführt.

Einige EU-Politiken und -maßnahmen im Zusammenhang mit sämtlichen Umweltaspekten von Bürogeräten sind (ohne besonderen Schwerpunkt auf Energiefragen):

  • Ökolabel (freiwilliges EU-Umweltgütezeichen, z. B. für Desktop-PC und Notebook).
  • WEEE (Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte), RoHS (Restrictions on use of Hazardous Substances (Stoffverbote)).
  • EMAS (freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, EMAS-Unternehmen haben sich besonders stark einer umweltbewussten Unternehmenspolitik verschrieben und könnten dies als ENERGY STAR-Partner weiter unterstreichen (siehe ISO 14000 und das Engagement der EU im Hinblick auf Corporate Governance)).
  • IPP (Integrierte Produktpolitik, Weißbuch).

Ein Beispiel für die EU-Politik zur Förderung der Verwendung von IT-Geräten ist das Programm eEurope 2005 mit seinen Schwerpunkten E-Learning, E-Finance, E-Health und E-Commerce.

Zu den freiwilligen Maßnahmen in Bezug auf Bürogeräte im Rahmen des IEE-Programms zählen das GreenLight-Programm und der Code of Conduct on External Power Supplies.

 

 

 

 

ENERGY STAR Work Plan 2004 [PDF]

US-EC Agreement 2006
CS DA DE EL EN ES ET FI FR HU IT LT LV MT NL PL PT SK SL SV

Council Decision 2006/1005/EC
CS DA DE EL EN ES ET FI FR HU IT LT LV MT NL PL PT SK SL SV

Commission Decision 2003/168/EC on ECESB
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